Schafbefall 2005

Schafbefall im April, Mai und Juni 2005

 

“Die Entwicklung im Artenschutz hat deutlich werden lassen, dass die Wahrnehmung bzw. Verbesserung der Lebenschancen wildwachsender Pflanzen und Tiere im Wesentlichen eine Frage der Sicherung ihrer Lebensräume einschließlich des Schutzes vor Beeinträchtigungen ist.” aus “Bericht der Landesregierung betreffend Vernetzung von Biotopen”, Drucksache 10/1920 zu dem Beschluß des Landtags vom 2. Mai 1985 zu Drucksache 10/1429, Drucksache des Landtags Rheinland-Pfalz

 

Orchideen unter einem Apfelbaum

Abbildung 1: Ca. 30 Exemplare einer Orchideenart (Manns-Knabenkraut, Orchis mascula) unter einem mittelgroßen Obstbaum auf der seitlich gelegenen Wiese. Ein Fenster mit einer höher aufgelösten Abbildung der Orchidee (ca. 100 kB) öffnet sich beim Anklicken des Bildes oben links.

 

Die oberhalb und die seitlich gelegenen Wiesen wurden auch wegen den dort wachsenden Orchideen unter besonderem Schutz gestellt. Leider bleiben die Orchideen nicht lange unbehelligt, wenn sie es überhaupt bis zur Blüte schaffen. Die nachfolgend verwendeten Bezeichnungen “oberhalb gelegene” und “seitliche” Wiese werden entsprechend den Definitionen auf der Seite “Beweidungsfolgen” verwendet.

 

Beweidung vor dem 15. Juli

Abbildung 2: Schafe weiden auf der oberhalb gelegenen Wiese am 10.04.2005. Das Manns-Knabenkraut ist eine früh blühende Orchidee und hat schon Mitte Februar damit begonnen, erste Blattspitzen zu treiben.

 

erneute Beweidung vor dem 15. Juli

Abbildung 3: Schafe weiden auf der seitlichen Wiese am 17.04.2005.

 

Beweidung während der Orchideenblüte

Abbildung 4: Schafe weiden erneut auf der seitlich gelegenen Wiese am 08.05.2005 während der Orchideenblüte. Auf den Bildausschnitten oben links und rechts sind die Orchideen, z. B. jeweils eine direkt vor den Schafen, zu erkennen.

 

Die Folgen der Beweidung für die Orchideen

Die Folgen der Beweidung dieser Wiesen für die Orchideen sind auf den nachfolgenden 16 Abbildungen vom 1. und 8. Mai 2005 beispielhaft gezeigt.

 

Abbildungen 5-20: Folgen der Beweidung für die Orchideen. Die Blüten vieler Orchideen wurden heruntergetrampelt, abgeknickt, an- oder abgefressen. Jede dieser Abbildungen kann angeklickt werden und die entsprechende Aufnahme in höherer Auflösung wird geöffnet. Sie sollten beachten, dass der Ladevorgang einige Zeit dauern kann. Die höher aufgelösten Abbildungen haben eine Dateigröße von ca. 100 kB.

 

Diese Folgen sind nicht neu und in der Fachliteratur beschrieben: “Orchideen, wie das stattliche Knabenkraut, werden bei Beweidung von Schafen gefressen oder zertreten”, aus “Biotope pflegen mit Schafen”,  Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) mit Förderung durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Seite 7, 1992

 

Die Wiese nach der vierten Beweidung vor dem 15. Juli

Abbildung 21: Die an die Akeleiwiese angrenzenden Wiesen wurden Mitte Juni 2005 abermals beweidet. (Alle Aufnahmen auf dieser Seite: Stefan Marmé)

 

Viele Orchideen wurden bereits vor oder während der Blüte abgefressen oder heruntergetrampelt. Die Beweidung Mitte Juni erfolgte vor einer möglichen Reife und Aussaat der Samen. Von den Pflanzen, die bislang unversehrt gebliebenen waren, wurden erneut viele heruntergetreten. Als Folge konnten Ende Juni nur noch einige wenige Blütenstände aufgefunden werden, die zur Bestandserhaltung beitragen konnten.

 

Realität im Naturschutzgebiet

Vielleicht passt es in unsere Zeit, dass aus unbegreiflichen Gründen, entgegen jedem gesunden Menschenverstand und entgegen den Regelungen der geltenden Rechtsverordnung zu diesem NSG ausgerechnet diese Flächen mehrfach während der Orchideenblüte und vor dem 15. Juli beweidet wurden.

Weniger als 25% der Weideflächen in diesem Naturschutzgebiet sind gemäß der geltenden Rechtsverordnung besonders geschützt. Für einen Teil dieser Flächen (ein Teil von 25%) ist durch die NSG-Verordnung in der Fassung vom 16.05.1997 eine Beweidung ganzjährig nicht vorgesehen. Der andere Teil der 25% darf (und durfte) ab dem 15. Juli eines jeden Jahres beweidet werden. Die restlichen ca. 75% der Weideflächen in diesem Naturschutzgebiet sind in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsverordnung ganzjährig zur Beweidung freigegeben. Einige der Flächen, die zu den 75% zählen, wurden bis in den Juni 2005 hinein gar nicht oder kaum beweidet.

 

Immerhin gibt es noch eine Akeleiwiese in diesem NSG. Aber auch an dieser fangen allmählich Schafe an zu knabbern. Ein Beispiel sehen Sie auf der Seite Hintereingang 2004.

 

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Weitere Websites zu Themen aus der Natur

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